Punkteabbau

Die Punktereform ist seit dem 01.05.2014 wirksam. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird seither bei 8 Punkten vollzogen. Alte Punkte wurden in neue Punkte umgerechnet.

Aufbauseminarbesuch und Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung gem. § 2a Abs. 2 StVG und § 71 FeV gibt es weiterhin, aber nur noch für Fahranfänger innerhalb der Probezeit. Die Verkehrspsychologische Beratung biete ich Ihnen weiterhin an.

Die Möglichkeit zum Punkteabbau über den Besuch eines Aufbauseminars in der Fahrschule und anschließenden Einzelgesprächen beim amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater wurde am 01.05.2014 durch das neue System des Fahreignungsseminars abgelöst.

Den psychologischen Seminarteil des Fahreignungsseminars, welcher 2 x 75 Min. in Einzelgesprächen umfasst, biete ich Ihnen gerne an. Zwischen erster und zweiter Sitzung müssen dabei minimal 22 Tage verstreichen.

Den verkehrspädagogischen Teil zu je 2 x 90 min. können Sie in hierfür zugelassenen Fahrschulen in Gruppen von 1-6 Teilnehmern absolvieren. Zwischen erster und zweiter Sitzung müssen hier mindestens 7 Tage vergehen.

Der Abbau eines Punkts in Flensburg wird Ihnen gewährt, wenn Sie nicht mehr als 5 Punkte haben. Der Rabatt ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Verkehrspsychologische Praxis

Dipl.-Psych. Dr. Dirk-Antonio Harms
Fachpsychologe f. Verkehrspsychologie BDP

Friedrich-Wilhelm-Str. 51
38100 Braunschweig

Telefon 0531 – 234 09 12
Telefax 0531 – 121 89 66

E-Mail: info@m-p-u.de